Unternehmen
Im Rahmen des Rechts von Handelsgesellschaften bieten wir die Beratung für Unternehmen mit allen Rechtsformen. Wir bieten Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Aktionärs- und Gesellschaftsverträgen, Konkurrenzsystemen oder bei der Aufstellung von Unternehmensregeln.
Den Mandanten bieten wir Rechtsberatung von der Gründung von Unternehmen oder Genossenschaften, über die Eingrenzung der Rechte von Gesellschaftern, Aktionären und Mitarbeitern bis hin zur Liquidierung, der Auflösung von Unternehmen oder einer Restrukturierung und Insolvenz.
Im Bereich Unternehmensrecht haben wir folgende, konkrete Erfahrungen:
Aktiengesellschaft / Gesellschaften Mit Beschränkter Haftung:
- Aktionärsvereinbarungen
- Wettbewerbsschema
- Generalversammlungen
- Kontrollmechanismen bei gesetzlichen Vertretern (Modell des starken Aktionärs, Modell des starken Aufsichtsrats)
- Haftpflichtversicherung für gesetzliche Vertreter und andere Vertreter des Managements
- Lizenzen
- Corporate Rules – unternehmensinterne Richtlinien, LDA, Vollmachtsregister
- Transaktionen zwischen verbundenen Parteien
- Holdingstrukturen
Genossenschaften:
- Genossenschaftsanteile
- Verträge über die Übertragung von Mitgliedschaftsanteilen
- Mitgliedsversammlungen
Stiftungen, Vereinigungen, Gemeinnütziger Sektor:
- Vorstandsmitglieder
- Gründungsunterlagen
Gesamteuropäische Strukturen:
- EEIG
- Societa europeana
- Societa privata